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Satzung

in Satzung 03.08.2011 08:44
von Gelöschtes Mitglied
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Satzung des EFC SCHIETWEDDER

§ 1 Name und Sitz des Clubs

1. Der Club führt den Namen EFC "Schietwedder"

Er wurde am 07. Oktober 2006 gegründet

2. Der Club hat seinen Sitz in Hamburg


§ 2 Zweck des Clubs

1. Zweck und Ziel des Clubs sind das Interesse an dem Verein der Sportgemeinde Eintracht Frankfurt zu wecken, gemeinsame Ausflugsfahrten zu Fußballspielen und sonstigen Veranstaltungen der Eintracht Frankfurt zu unternehmen, sowie die Freundschaft und Geselligkeit der Vereinsmitglieder untereinander zu pflegen

2. Der Club ist selbstlos tätig und verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke.


§ 3 Haftung

1. Der Club haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Mitglieder verursachen.

2. Der Club haftet auch in keinem Falle für Schäden, die Personen bei einer beliebigen Veranstaltung des Clubs (insbesondere bei dem Besuch der Heim- und Auswärtsspiele) erleiden.


§ 4 Mitgliedschaft

1. Jede natürliche als auch juristische Person kann Mitglied des EFC "Schietwedder" werden.

2. Die Anmeldung zur Aufnahme in den EFC muss schriftlich erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Durch die Aufnahme wird das Mitglied auf die Satzung verpflichtet.

a.) Die schriftliche Anmeldung kann auch als E - Mail erfolgen. Die geforderten Angaben sind bitte vollständig und richtig anzugeben, da Eintracht Frankfurt dies vorschreibt.

b.) Die Mitgliedschaft beginnt nach Prüfung und Genehmigung des Antrags durch den Vorstand.
Dies beinhaltet eine persönliche Vorstellung auf unseren Fahrten bzw. EFC Aktivitäten.

4. Die Mitgliedschaft kann beendet werden durch folgende Punkte:

a.) Schriftlichen Austritt gegenüber dem Vorstand des EFC "Schietwedder" , der nicht begründet werden muss.

b.) Ausschluss bei grobem Verstoß gegen die Satzungen des EFC "Schietwedder".

c.) Ausschluss bei grobem Verstoß gegen die Stadionordnungen.
d.) Inaktivität
e.) Schlechte Zahlungsmoral
f.) Profitorientierte Kartengeschäfte mit über den EFC Schietwedder oder Eintracht Frankfurt erworbene Karten

g.) Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Clubs schwer verstößt oder die Satzungsvoraussetzung nicht mehr erfüllt.


§ 5 Beiträge und Finanzen

Die Migliedschaft beträgt aktuell 25.-€ / Jahr
Der Mitgliedsbeitrag dient primär dazu Fahrten zur Eintracht zu ermöglichen, sowie der Finanzierung von sozialen Projekten und gemeinnützigen Aktivitäten .
Bei Kartenbestellungen durch Nichtmitglieder wird ein Bearbeitungsentgeld von 2.-€ pro Karte erhoben

§ 6 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Der genaue Termin wird den Mitgliedern rechtzeitig bekannt gegeben. Jedes Mitglied kann Tagesordnungspunkte vorschlagen.

2. Alle Mitglieder des EFC "Schietwedder" können mit je einer Stimme an der Mitgliederversammlung teilnehmen.

3. Der Vorsitz der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorstand. Die Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt. Satzungsänderungen benötigen eine 2/3 Mehrheit.


§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Die ordentliche Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme und Abstimmung bei den Mitgliederversammlungen sowie zur Stellung von Anträgen.

2. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

3. Die Mitglieder sind verpflichtet die Satzung einzuhalten.

4. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu befolgen.
Die Mitglieder sind gehalten, Zweck und Aufgaben des Club tatkräftig zu unterstützen.


§ 8 Organe des Fanclubs

1. Die Organe des Fanclubs sind:

a.) Vorstand
b.) Mitgliederversammlung


§ 9 Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus 3 Vorsitzenden und 1 Kassenwart und wird gewählt.

2. Der Vorstand entscheidet über alle Clubangelegenheiten, die nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen.

3. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.


§ 10 Allgemeines

1. Mit der Mitgliedschaft beim EFC "Schietwedder" erkennt das Mitglied die Satzung ohne Widersprüche an.

2. Ein Verstoß gegen die Satzung führt umgehend zum Ausschluss aus dem Club.

3. Das Mitglied erklärt, dass es nicht Mitglied in einer rechts- oder linksradikalen Organisation, Partei oder sonstigem Zusammenschluss ist, dass es weder rechts- oder linksradikales Gedankengut oder Parolen unterstützt, noch publiziert oder wie auch immer von ihm verbreitet wird.

4. Jedes Mitglied bekennt sich gem. den Bestimmungen der Eintracht Frankfurt Fußball AG, zur Gewaltfreiheit.

5. Bei Aufenthalten in Stadien (bei Heim - wie auch Auswärtsspielen), als auch bei den An- und Abfahrten zum den Stadien hat sich das Mitglied an die geltenden Regeln und gesetzlichen Bestimmungen zu halten.

6. Das Mitglied des EFC "Schietwedder" hat sich in der Öffentlichkeit, in Stadien, als auch im Internet (Chat, Forum) so zu verhalten und benehmen, dass der Club keinen Imageverlust erleidet.

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